Köln (jur). Die Verwendung von Software für die Erstellung von Rechtsdokumenten ist erlaubt. Sie verstößt nicht gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz. Dies entschied das Oberlandesgericht Köln (OLG) (Az.: 6 U 263/19) am Freitag, 19. Juni 2020. Damit billigte das Gericht den Verkauf
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