zum Kundenportal zum Schuldnerportal

Woran erkennt man seriöse Inkassobriefe?

Es ist leider immer wieder festzustellen, dass Kunden Sorge haben, Inkassofirmen zu beauftragen.

Und ja, bedauerlicherweise gibt es auch in unserer Branche schwarze Schafe. Aber sehr viel ärgerlicher ist, dass das deutsche Trash-TV dies auch noch befeuert. Bisher ist uns nicht untergekommen, dass einmal ein professioneller Inkasso-Dienstleister daneben gestellt wurde und einem direkten Vergleich unterzogen wurde.

Wir sind überzeugt, dass alle professionellen und seriösen Inkasso–Unternehmen, sowohl ihren Kunden als auch einem Schuldner, umfassend Auskunft erteilen und immer an einer einvernehmlichen Lösung interessiert sind.

 

  • Woran erkennt nun, vor allem ein Schuldner/ Debitor, ein seriös arbeitendes Inkassobüro?
  • Sagt Ihnen Forderung, Gläubiger und die Angaben zur Forderung etwas? Wenn nicht, dann nehmen Sie bitte Kontakt zu dem Inkassounternehmen auf, um den Vorgang zu klären und weitere Kosten zu vermeiden.
  • Passt der gesamte Eindruck? Die Angaben im Briefkopf und der Rest des Briefes?
  • Professionell? Seriös? Falls Sie einen merkwürdigen Eindruck haben, ist Vorsicht geboten. Wenn z.B. eine ausländische Bankverbindung angegeben ist dürfte aller Voraussicht nach etwas nicht stimmen. Das könnte ein Indiz für Betrug sein. Das erkennen Sie an den beiden ersten Zeichen der IBAN (DE für Deutschland). Überweisen Sie nicht ohne vorher mit dem Unternehmen Kontakt aufgenommen zu haben.

Jetzt kostenloses Angebot anfordern

Sie wollen mehr erfahren, sich kompetent beraten lassen oder direkt einen Termin ausmachen? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um offene Fragen zu klären oder sich einfach unverbindlich zum Thema Inkasso beraten zu lassen. Wir freuen uns auf Sie!

Was muss in einem Inkassobrief alles drinstehen?

Bereits auf dem ersten Schreiben muss das Inkassounternehmen den Grund der Forderung nennen. Außerdem sind Angaben zum Namen und/oder zur Firma des Gläubigers zu machen. Jedes professionelle Inkassounternehmen wird auch eine Aufstellung der Forderung beifügen. Aus dieser gehen die Kosten, die Zinsen und eben die Forderung um die es geht hervor.

 

  • Sie haben immer noch Zweifel an der Forderung?

Dann fragen Sie bei dem Inkassounternehmen nach, welches Sie angeschrieben hat. Wie oben schon beschrieben, ist ein seriöses Unternehmen immer gewillt, den Anspruch zu erklären und Ihre Fragen zu beantworten.

 

  • Woran erkennen Sie dass es sich um ein ein seriöses Unternehmen handelt?

Deutsche Inkassounternehmen müssen als solche registriert sein. Sie können unter www.rechtsdienstleisterregister.de nachsehen, ob das Unternehmen registriert ist. Das ist schon mal ein sehr gutes Zeichen für ein seriöses Unternehmen. Außerdem können Sie darauf achten, dass der Inkasso-Dienstleister auch Mitglied in einem der beiden Bundesverbände ist. BDIU e.V. und BfiF e.V.

 

  • Dürfen Inkassokosten gefordert werden?

Ja. Wenn ein Unternehmen einen Inkassodienstleister beauftragt, dann entstehen dafür Inkassokosten. Mehr dazu finden Sie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Im Paragraphen §§ 280, 286 ist festgelegt, dass der Schuldner den Schaden ersetzen muss, der dem Gläubiger durch den Zahlungsverzug entstanden ist. Unter diesen Verzugsschaden fallen u .A. auch die Inkassokosten. Beachten Sie dabei, dass außergerichtliche Inkassokosten gemäß § 4 Abs. 5 des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDGEG) bis zur  Höhe der einem Rechtsanwalt nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) zustehenden Vergütung erstattungsfähig sind, wobei sich die Höhe dieser Vergütung im Einzelfall am Betrag der Hauptforderung (sog. „Streitwert“) orientiert. In diesem Zusammenhang hat der Gesetzgeber im Vergütungsverzeichnis zum RVG (VV RVG) sog. Streitwertstufen eingerichtet. In der ersten Stufe sind seit dem 01.08.2013 die Streitwerte von 0,01 Euro bis 500,00 Euro erfasst, in der zweiten Stufe die Streitwerte von 500,01 Euro bis 1.000,00 Euro usw.

4.2/5 - (4 votes)