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Zwangsvollstreckung einleiten

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Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

Natürlich kommt es leider auch vor, dass trotz Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid weiterhin die Bereitschaft fehlt zu zahlen, oder der Schuldner insolvent ist und nicht zahlen kann. Wenn also keine Reaktion erfolgt, sollten wir gemeinsam prüfen, in welchem Umfang zu vollstrecken ist.

Gehen Sie Ihrem Tagesgeschäft nach, wir kümmern uns um den Rest. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, die wir für Sie einleiten:

  • Abnahme der Vermögensauskunft (früher: „Eidesstattliche Versicherung“)
  • Vorläufiges Zahlungsverbot
  • Pfändung- und Überweisungsbeschluss
  • Beauftragung eines Gerichtsvollziehers zur Pfändung

Sich selbst um die Zwangsvollstreckung kümmern?

Als Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung gilt, dass Ihnen ein Vollstreckungstitel vorliegt.  Ebenfalls bekannt als titulierte Forderung.

Der beste und wohl auch einfachste Weg zu einem Vollstreckungstitel führt über das gerichtliche Mahnverfahren.
In einem „Titel“ sind Gläubiger, Schuldner und die zu vollstreckende Leistung genau bezeichnet.
Eine Zwangsvollstreckung kann auf Basis unterschiedlicher Dokumente vollstreckt werden wie etwa:

  • einem Urteil
  • einem Prozessvergleich
  • einer vollstreckbaren Urkunde
  • einem Vollstreckungsbescheid

Wichtig ist beim Umgang mit Vollstreckungstiteln, dass eine Zwangsvollstreckung immer beantragt werden muss. Im Anschluss kümmert sich dann der Gerichtsvollzieher um die Pfändung der Wertgegenstände des Schuldners.

Es gibt keine Zwangsvollstreckung, die automatisch erfolgt.
Das Verfahren müssen Sie selbst in die Wege leiten, oder Sie können uns damit beauftragen.

 

… oder durch ein Inkassounternehmen betreuen lassen.

Nehmen Sie die einfache und kostengünstige Möglichkeit wahr und überlassen Sie uns, Ihrem kompetenten Partner für Zwangsvollstreckungen, die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Wir sorgen dafür, dass Sie zu Ihrem Geld kommen. In enger Absprache mit Ihnen werden wir auf der Grundlage des ergangenen Titels erforderliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen prüfen und die im Einzelfall zweckmäßigen Maßnahmen einleiten. Gerne nehmen wir uns bei Bedarf Ihrer Forderung auch früher an, also noch im Stadium des außergerichtlichen Inkassos.

Wir beraten Sie gerne zu dieser komplexen Thematik. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Informationen bei Zwangsvollstreckung für Schuldner erhalten Sie hier: https://www.schuldnerberatung.de/zwangsvollstreckung/

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Sie wollen mehr erfahren, sich kompetent beraten lassen oder direkt einen Termin ausmachen? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um offene Fragen zu klären oder sich einfach unverbindlich zum Thema Inkasso beraten zu lassen. Wir freuen uns auf Sie!

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