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Gerichtliches Mahnverfahren

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Ultima Ratio – gerichtliches Mahnverfahren

Ein weiterer Schritt bei Uneinbringlichkeit von Forderungen ist das gerichtliche Mahnverfahren mit anschließender Zwangsvollstreckung. Gläubiger halten mit diesem Instrument ein starkes Werkzeug in den Händen. Derartige Vollstreckungsbescheide sichern Forderungen für ganze 30 Jahre ab. Mit dieser vollwertigen Titulierung bleibt der Forderungseinzug über einen großen Zeitraum hinweg möglich, ist aber dennoch für viele Unternehmen, aufgrund der langen Verfahrensdauer, nicht die erste Wahl einer Lösung.

Je geradliniger und seriöser der Ablauf im Inkassoverfahren, desto höher erweist sich die Chance auf eine geordnete Realisierungsarbeit. In dieser Funktion können wir Gläubigern einen sinnvollen Handlungsrahmen vorgeben und gleichzeitig Schuldnern einen vernünftigen Ausweg aus ihrer Misere anbieten. Ein solider Unterbau für beide Seiten.

Gerichtliches Mahnverfahren einleiten

Manchmal hilft gegen einen hartnäckigen Schuldner das beste außergerichtliche Inkasso nicht, um eine Zahlung zu erwirken.

Der nächste Schritt ist das gerichtliche Mahnverfahren, das auch durch ein Inkassounternehmen eingeleitet werden kann. Dieses Verfahren ist die schnelle und vor allem kostensparende Alternative zum gewöhnlichen Zivilprozess. Es erspart Ihnen eine Klageerhebung und Sie müssen kein richterliches Urteil abwarten. Folgende Vorteile haben Sie mit uns:

  • Sie konzentrieren sich auf Ihr Tagesgeschäft, wir bearbeiten zügig Ihre Forderungen
  • Wir koordinieren die Termine und Fristen bezüglich Ihrer offenen Forderungen
  • Sie profitieren von unserer Erfahrung und sparen Ressourcen ein

Das gerichtliche Mahnverfahren besteht aus verschiedenen Phasen, die nacheinander durchlaufen werden und Ihre volle Aufmerksamkeit erfordern. Folgende Schritte müssen durchlaufen werden:

  1. Zunächst gehört der Mahnbescheid beantragt
  2. Nach Zustellung des Mahnbescheides hat Ihr Schuldner zwei Wochen Zeit, Stellung zu beziehen oder zu zahlen
  3. Erfolgt dies nicht, muss als nächstes der Vollstreckungsbescheid beantragt werden
  4. Erneut hat Ihr Schuldner eine Frist von zwei Wochen, in denen er reagieren sollte

Was tun, wenn der Schuldner wieder nicht reagiert?

Erfolgt wieder keine Reaktion Ihres Schuldners, wird Ihre Forderung tituliert, Sie bekommen einen „Titel“ ausgehändigt. Dieser stellt die Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung dar.

Das Verfahren ist sehr komplex. Wird der Mahnbescheid falsch gestellt oder ein Termin übersehen, riskieren Sie Mehrarbeit. Im schlimmsten Fall kommt es zur Verjährung der Forderung. Das können Sie wiederum verhindern, indem Sie die Rechnung titulieren lassen und Sie somit eine titulierte Forderung in den Händen halten.

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Sie wollen mehr erfahren, sich kompetent beraten lassen oder direkt einen Termin ausmachen? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um offene Fragen zu klären oder sich einfach unverbindlich zum Thema Inkasso beraten zu lassen. Wir freuen uns auf Sie!

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Kompetent managen lassen

Anstatt diesen Aufwand selbst auf sich zu nehmen, können Sie den Prozess von uns professionell managen lassen. In diesem Fall wird geprüft, ob ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet werden sollte und wie hoch die Chancen auf Erfolg sind. Im Anschluss erhalten Sie eine Handlungsempfehlung von uns. Sie entscheiden, wie es weitergeht.

Sobald Sie sich entschieden haben uns zu beauftragen, werden Sie keinen Ärger mehr mit der Angelegenheit haben. Wir informieren Sie regelmäßig über den Stand der Dinge. Weigert sich der Schuldner auch nach einem erfolgreichen gerichtlichen Mahnverfahren zu zahlen, folgt als nächster Schritt die Zwangsvollstreckung. Auch hier können Sie sich an uns wenden.

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